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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Studio Neuenhagen

1. Vertragsbeginn und anteilige Berechnung

Der reguläre Vertragsbeginn ist jeweils der 1. eines Kalendermonats. Es besteht die Möglichkeit, ein individuelles Trainingsstartdatum vor dem offiziellen Vertragsbeginn zu wählen. In diesem Fall wird der Zeitraum bis zum 1. des Folgemonats anteilig berechnet. Der entsprechende Betrag erscheint im Buchungsformular unter „Einmaliger Beitragsanteil“. Bitte beachten Sie, dass sich die Kündigungsfrist auf den Vertragsstart zum 1. des Monats bezieht – unabhängig vom gewählten Trainingsstartdatum.

2. Kündigung und Ruhezeiten

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gibt 3 Vertragslaufzeiten: 1 Monat, 6 Monate und 12 Monate. Wird der Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ruhezeiten (maximal 3 Monate) sind möglich bei Schwangerschaft, Reha oder anderen Härtefällen. Ein Nachweis ist erforderlich. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich eingereicht werden. Rückwirkende Ruhezeiten sind nicht möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die pausierte Zeit. Eine außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung die Nutzung aller Angebote unmöglich macht.

3. Mitgliedsbeiträge, Servicegebühr, Fälligkeit und Verzug

Die monatlichen Beiträge sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig. Der erste Monatsbeitrag (anteilig) sind am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Das Studio kann die Mitgliedsbeiträge bis zu 2x pro Jahr an die Inflation anpassen. Zusätzliche Angebote (z. B. Specials, Workshops, Personaltrainings, Seminare) sind nicht in der Mitgliedschaft enthalten und werden separat berechnet. Eine Stornierung ist nicht möglich. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag entsprechend angepasst. Falls eine Rückbuchung der Beiträge erfolgt (z. B. wegen fehlender Kontodeckung), trägt das Mitglied die anfallenden Kosten. Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Verzugskosten entstehen, einschließlich Mahngebühren und Kosten für rechtliche Maßnahmen.

4. Vertragsarten außerhalb der regulären Mitgliedschaft

Einzelstunden können nur von Mitgliedern als Ergänzung zu ihrem Vertrag gebucht werden. 10er-Karte: Für Kinder bis 12 Jahre oder Erwachsene erhältlich. Die Karte ist 14 Wochen gültig, der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Kauf. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. 8er-Präventionskurskarte: Berechtigt zur Teilnahme an einem festen Kurs über 8 Wochen. Der Zeitraum wird nach Kauf in Absprache festgelegt. Eine Nachholstunde kann am Ende angehängt werden. Am Ende des Kurses wird ein Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Personal Training: Einzelstunde oder 5er-Karte buchbar. Das Angebot muss innerhalb von 6 Monaten ab Kauf genutzt werden.

5. Öffnungszeiten, Kursplan und Buchung

Die aktuellen Öffnungszeiten und Kurszeiten werden auf der Website und per Aushang bekannt gegeben. Der Kursplan kann sich ändern, insbesondere bei Kursangebot, Uhrzeiten oder Kursleitern. In den Ferien gibt es einen angepassten Plan. Änderungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Ein fester Kursplatz ist nicht garantiert. Die Mitglieder müssen sich selbstständig über die Buchungsplattform anmelden. Um am Kurs teilzunehmen, sollte das Mitglied pünktlich vor Kursbeginn in den Räumlichkeiten sein.

6. Widerrufsrecht

Verbraucher können einen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Der Widerruf muss schriftlich (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) an (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) gesendet werden; die fristgerechte Absendung genügt.

Kein Widerrufsrecht besteht für:

  • Digitale Inhalte, wenn der Verbraucher der sofortigen Leistungserbringung zugestimmt und den Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrechts erhalten hat (z. B. Einloggen oder Download).

  • Dienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), Hausbesuche (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB) und digitale Dienstleistungen (§ 356 Abs. 4 BGB).

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